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Am 07. August 2001 haben wir uns als der erste offizielle schwul-lesbische Fußballfanclub der Bundesliga gegründet.

Ein Jahr später, im August 2002, wurden wir als offizieller Fanclub von Hertha BSC registriert.

Bis jetzt sind wir rund 40 Schwule und Lesben zwischen 20 und 46 Jahren.



Früher sind wir fast alle mehr oder weniger allein oder mit heterosexuellen Freunden ins Stadion gegangen und saßen ein wenig zwischen den Stühlen; in der schwul-lesbischen Szene belächelt, im Stadion nicht sichtbar und daher nicht existent..

Das sollte sich ändern!

Die Regenbogenflagge, als Zeichen der Solidarität in der schwul-lesbischen Szene, hat nun auch ihren Einzug ins Olympia-Stadion gehalten und dort einen festen Platz gefunden.

Das bringt Farbe ins Spiel.

Die Resonanz seitens Hertha BSC war ausgesprochen positiv und bei Donato Melillo, dem Fanbeauftragten, rannte man förmlich offene Türen ein. Auch Hertha-Sprecher Felder fand es "Klasse, dass sich ein schwuler Fanclub zusammengefunden hat".
Und Ex-Trainer Jürgen Röber fand es "ganz normal".

Noch bevor wir offiziell existierten, wurden wir schon im Stadionmagazin als "Highlight" präsentiert.





Am 31. Oktober 2004 fand die Gründungsversammlung zur Gründung des "Hertha-Junxx  e.V." statt. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die anwesenden Mitglieder der Vereinsgründung zu.
Die Satzung und das Gründungsprotokoll wurden am 23. Februar 2005 einem Notar überreicht, damit dieser die notwendigen Schritte für der Eintrag ins Vereinsregister unternehmen kann.

Mit der Wahl von zwei Beisitzern wurde der Vorstand am 22. April 2005 vervollständigt. Das zuständige Amtsgericht hatte dies noch bemängelt.

Mit Datum vom 27. Juni 2005 wurden die Hertha-Junxx als eingetragener Verein beim Amtsgericht Charlottenburg registriert (nachzulesen im Amtsblatt Berlin, 55. Jahrgang, Nr. 33, Seite 2548).

Mit dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit folgte der nächste Schritt. Hier blieb zu hoffen, dass das Finanzamt für Körperschaften keinen abschlägigen Bescheid erteilt.

Am 22. Juli 2005 erteilte das Finanzamt für Körperschaften nun doch einen ablehnenden Bescheid. Dagegen wurde natürlich Einspruch erhoben. Auch hier bleibt wiederum ein Ergebnis abzuwarten.

Da das Finanzamt auch in seinem zweiten Schreiben einen negativen Bescheid ausstellte, stehen seit Herbst 2006 die ersten Satzungsänderungen an, um damit den Weg zur Gemeinnützigkeit zu ebnen.

Eine Prüfung der Satzungsänderung beim Finazamt f. Körperschaften ergab im Februar 2007, dass hier noch etwas "nachgebessert" werden muss. Nach kleineren Korrekturen wird die geänderte Satzung erneut dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt.

Mit Schreiben vom 14. März 2007 teilt das Finanzamt f. Körperschaften mit, dass keine Bedenken in Hinblick auf eine Steuerbefreiung erkennbar sind. Die getätigten "Nachbesserungen" wurden anerkannt und die Mitgliederversammlung vom 22. April 2007 hat die Satzungsänderung beschlossen.

Nach der erwähnten Mitgliederversammlung hieß es nun warten ... Das Vereinsgericht teilte uns am 16. Mai 2007 mit, dass die beschlossene Satzungsänderung nicht satzunggemäß zu Stande gekommen sei. Dem wurde widersprochen. Zwischenzeitlich ging am 05. Juni 2007 ein Schreiben vom Finanzamt f. Körperschaften ein, in welchem uns die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Und am 12. Juni 2007 war es denn entgültig. Das Vereinsgericht erkannt unseren Widerspruch an, die Satzungsänderung kam doch satzungsgemäß zu Stande und somit wurde die Änderung ins Vereinsregister eingetragen.